Rechtliches
Lizenz.
Nutzungsbedingungen für Downloads, Vorlagen, DWG-Assets, Archicad-GSM-Bibliothekselemente und weitere digitale Produkte von noiselevel digital.
Lizenzbedingungen für Downloads von noiselevel digital
Diese Lizenzbedingungen regeln die Nutzung digitaler Produkte von noiselevel digital, insbesondere von Vorlagen, DWG-Assets, Archicad-GSM-Bibliothekselementen, PDF-Dateien, Tabellen, Textvorlagen, Browsertools und sonstigen digitalen Downloads.
Sie gelten, wenn vor dem Erwerb oder Download auf diese Lizenzbedingungen hingewiesen wird, sie in zumutbarer Weise eingesehen werden können und ihrer Geltung zugestimmt wird.
1. Geltungsbereich und produktspezifische Angaben
Art und Umfang der eingeräumten Lizenz ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung und den Angaben im Checkout. Produktspezifische Lizenzangaben, die vor dem Vertragsschluss bereitgestellt werden, haben bei Abweichungen Vorrang vor diesen allgemeinen Lizenzbedingungen.
Individuell vereinbarte Regelungen und zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
2. Lizenznehmer und erlaubte Nutzer
Lizenznehmer ist die natürliche Person oder das rechtlich einheitliche Unternehmen, das beim Erwerb als Käufer angegeben ist. Die Nutzung ist ausschließlich durch die von der jeweiligen Lizenz erfassten Personen erlaubt.
Einzelplatzlizenz: Eine Einzelplatzlizenz berechtigt genau eine natürliche Person zur Nutzung des Produkts. Erwirbt ein Unternehmen eine Einzelplatzlizenz, muss das Produkt einer einzelnen beschäftigten Person zugeordnet werden. Eine abwechselnde oder gleichzeitige Nutzung durch mehrere Personen ist nicht erlaubt. Bei einem dauerhaften personellen Wechsel darf die Lizenz innerhalb desselben Unternehmens neu zugeordnet werden, sofern die bisher berechtigte Person keinen Zugriff mehr auf die Produktdateien hat.
Bürolizenz 10: Nutzung durch bis zu 10 Personen innerhalb eines rechtlich einheitlichen Unternehmens oder Büros.
Bürolizenz 25: Nutzung durch bis zu 25 Personen innerhalb eines rechtlich einheitlichen Unternehmens oder Büros.
Bürolizenz 50: Nutzung durch bis zu 50 Personen innerhalb eines rechtlich einheitlichen Unternehmens oder Büros.
Unternehmenslizenz ab 51 Nutzern: Für mehr als 50 Nutzer ist vor der Nutzung eine individuelle Unternehmenslizenz mit gesondert vereinbartem Umfang erforderlich.
Die Nutzergrenze umfasst alle Personen, die Zugriff auf die Produktdateien erhalten oder das Produkt verwenden dürfen; eine nur zeitversetzte Nutzung erhöht die zulässige Personenzahl nicht. Die berechtigten Personen müssen dem lizenzierten Unternehmen angehören. Nicht umfasst sind verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften, Arbeitsgemeinschaften, externe Projektpartner, selbstständige freie Mitarbeiter mit eigener Organisation oder andere rechtlich selbstständige Dritte.
Maßgeblich ist die beim jeweiligen Produkt und im Checkout ausdrücklich angegebene und erworbene Lizenzart. Sofern dort keine andere Lizenzart oder Nutzerzahl angegeben ist, gilt eine Einzelplatzlizenz. Für Produkte, die ausdrücklich als Archicad-GSM-Bibliothekselement gekennzeichnet sind, gilt ergänzend der nachfolgende Abschnitt 3a.
3. Erlaubte Nutzung
Die berechtigten Nutzer dürfen das Produkt im Rahmen eigener privater und kommerzieller Projekte verwenden.
- Nutzung in Architektur-, Planungs-, Entwurfs-, Organisations- und Präsentationsprojekten
- Bearbeitung und Anpassung für eigene Projekte
- Einbindung in Pläne, Präsentationen, PDFs, Layouts, Abgaben und Projektdokumentationen
- Anfertigung der für die eigene Projektbearbeitung erforderlichen Arbeitskopien
- Speicherung angemessener Sicherungskopien
- Nutzung durch alle von der erworbenen Lizenz erfassten Personen
Die Lizenz ist einfach, nicht ausschließlich und – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht auf andere Personen oder Unternehmen übertragbar.
3a. Archicad-GSM-Bibliothekselemente
Bei Produkten, die in der Produktbeschreibung ausdrücklich als Archicad-GSM-Bibliothekselement gekennzeichnet sind, richtet sich der erlaubte Nutzerkreis nach der erworbenen Einzel-, Büro- oder Unternehmenslizenz. Eine Einzellizenz berechtigt genau eine Person. Eine Bürolizenz berechtigt höchstens die für die jeweilige Lizenzstufe angegebene Zahl an Personen innerhalb des rechtlich einheitlichen Unternehmens oder Büros.
Das Bibliothekselement darf nur mit einer Büro- oder Unternehmenslizenz in einer gemeinsamen Büro-, Netzwerk- oder BIMcloud-Bibliothek bereitgestellt werden. Der Zugriff muss auf die von der erworbenen Lizenz erfassten Personen beschränkt sein. Eine Einzellizenz erlaubt keine Bereitstellung zur Nutzung durch weitere Personen.
Projektbezogene Archicad-Dateien, beispielsweise PLN-, PLA- oder MOD-Dateien, dürfen für ein konkretes Projekt an Auftraggeber, Fachplaner und andere Projektbeteiligte weitergegeben werden, auch wenn das Bibliothekselement darin eingebettet ist. Der Empfänger darf das eingebettete Bibliothekselement nur im Rahmen dieses konkreten Projekts verwenden. Eine Entnahme, projektunabhängige Wiederverwendung, Veröffentlichung, Weitergabe oder ein Weiterverkauf des Bibliothekselements ist nicht gestattet.
Auch aus Archicad abgeleitete Projektergebnisse wie PDF-, IFC- oder BIMx-Dateien dürfen projektbezogen weitergegeben werden. Die ursprüngliche GSM-Datei darf nicht separat an Dritte überlassen oder in öffentlich beziehungsweise unberechtigt zugänglichen Bibliotheken bereitgestellt werden.
4. Bearbeitung
Die berechtigten Nutzer dürfen die Dateien bearbeiten, verändern, kombinieren und an eigene Projekte anpassen. Die Bearbeitung erweitert den Umfang der Lizenz nicht.
Bearbeitete oder erweiterte Fassungen dürfen nicht als eigenständige Vorlage, Quelldatei, Asset-Sammlung oder Download veröffentlicht, verkauft oder zur projektunabhängigen Weiternutzung weitergegeben werden.
5. Weitergabe innerhalb konkreter Projekte
Projektbezogene Arbeitsergebnisse dürfen an Bauherren, Auftraggeber, Fachplaner, Behörden und andere externe Projektbeteiligte weitergegeben werden, soweit dies für ein konkretes Projekt erforderlich ist.
Erlaubt ist insbesondere die Weitergabe von PDFs, Ausdrucken, Bildern und anderen abgeschlossenen oder nicht ohne Weiteres wiederverwendbaren Projektergebnissen.
Nicht erlaubt ist die Weitergabe der ursprünglichen Download-Dateien, leerer oder wiederverwendbarer Vorlagen, bearbeitbarer Quelldateien oder solcher Dateien, aus denen das Produkt oder wesentliche Produktbestandteile zur weiteren projektunabhängigen Nutzung entnommen werden können.
Bearbeitbare projektbezogene Dateien dürfen nur weitergegeben werden, wenn dies in den produktspezifischen Lizenzangaben ausdrücklich erlaubt ist. Für Archicad-GSM-Bibliothekselemente gilt die projektbezogene Regelung in Abschnitt 3a. In allen anderen Fällen benötigt der externe Empfänger eine eigene passende Lizenz.
6. Nicht erlaubte Nutzung
- Weiterverkauf, Unterlizenzierung oder sonstige Weitergabe des Produkts
- Weitergabe an nicht von der erworbenen Lizenz erfasste Personen oder Unternehmen
- Hochladen auf Marktplätze, Downloadseiten, Tauschbörsen oder öffentlich beziehungsweise unberechtigt zugängliche Cloud-Bibliotheken
- Veröffentlichung als eigenes Produkt
- Verkauf oder Weitergabe bearbeiteter Versionen als Vorlage oder Quelldatei
- Verwendung als Bestandteil eigener Vorlagen-, Asset-, Download- oder Softwareprodukte
- Nutzung zur Erstellung eines unmittelbar konkurrierenden Vorlagen- oder Assetprodukts
- Behauptung, das Produkt oder geschützte Bestandteile seien vollständig selbst erstellt
Kurz gesagt: Die Produkte dürfen in eigenen Projekten genutzt und dafür angepasst werden. Die Produktdateien selbst dürfen jedoch nicht als Vorlage, Asset, Quelldatei, Sammlung oder eigenes Produkt weitergegeben oder weiterverkauft werden.
7. Kostenlose Downloads
Diese Lizenzbedingungen gelten auch für kostenlose Downloads. Soweit beim jeweiligen Download nichts anderes angegeben ist, gilt eine Einzelplatzlizenz für die Person, die den Download vorgenommen hat. Eine Nutzung durch weitere Personen oder eine gemeinsame Bürobibliothek ist nur erlaubt, wenn beim Produkt ausdrücklich eine entsprechende Büro- oder Unternehmenslizenz angegeben ist.
Auch kostenlose Produkte dürfen nicht als eigenständige Datei weitergegeben, verkauft, auf anderen Plattformen veröffentlicht oder als eigenes Produkt ausgegeben werden.
8. Urheberrecht und sonstige Rechte
Die Rechte an den Produkten und ihren Bestandteilen verbleiben bei noiselevel digital beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern, soweit diese Bestandteile urheberrechtlich oder anderweitig rechtlich geschützt sind.
Mit dem Erwerb oder Download wird ausschließlich das in diesen Bedingungen und den produktspezifischen Angaben beschriebene Nutzungsrecht eingeräumt. Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte werden nicht übertragen.
Die Lizenz ist nicht exklusiv. noiselevel digital darf die Produkte weiterhin nutzen, bearbeiten, weiterentwickeln, verkaufen und anderen Lizenznehmern zur Verfügung stellen.
9. Produktumfang und eigenverantwortliche Prüfung
Maßgeblich für den geschuldeten Funktionsumfang und die vereinbarte Beschaffenheit ist die Produktbeschreibung zum Zeitpunkt des Erwerbs.
Die Produkte sind allgemeine Arbeitsmittel und ersetzen keine individuelle fachliche, rechtliche, steuerliche, kaufmännische oder technische Beratung. Projektdaten, Berechnungen, Inhalte und Ergebnisse müssen vor ihrer Verwendung auf Plausibilität, Vollständigkeit und Eignung für den jeweiligen Zweck geprüft werden.
Diese Pflicht zur fachlichen Prüfung stellt keinen Ausschluss der gesetzlichen Mängelrechte dar.
10. Gesetzliche Mängelrechte
Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt. Das gilt insbesondere für die gesetzlichen Rechte bei mangelhaften digitalen Produkten.
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können insbesondere Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Vertragsbeendigung, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen.
11. Aktualisierungen und Support
Gesetzlich erforderliche Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit eines digitalen Produkts notwendig sind, bleiben unberührt.
Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf zusätzliche zukünftige Funktionserweiterungen, freiwillige Aktualisierungen, Anpassungen an neue Softwareversionen oder individuelle Supportleistungen, sofern dies nicht in der Produktbeschreibung zugesagt oder ausdrücklich vereinbart wurde.
Werden Aktualisierungen bereitgestellt, gelten diese Lizenzbedingungen auch für die aktualisierten Dateien, soweit für das Update nichts anderes angegeben ist.
12. Haftung
noiselevel digital haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss vorhersehbar und für einen Vertrag dieser Art typisch war. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von noiselevel digital. Gesetzliche Mängelrechte und sonstige zwingende Ansprüche bleiben unberührt.
13. Verstöße gegen die Lizenzbedingungen
Eine Nutzung außerhalb des eingeräumten Lizenzumfangs ist nicht gestattet. Bei einem Verstoß kann noiselevel digital die Unterlassung der unzulässigen Nutzung und, soweit rechtlich zulässig, die Löschung unberechtigt weitergegebener Produktdateien verlangen.
Weitere gesetzliche Ansprüche sowie eine Beendigung des Nutzungsrechts nach den gesetzlichen Voraussetzungen bleiben vorbehalten.
Stand: 28.08.2026